Der 43-jährige Fallschirmjäger Roman Jahn berichtet, wie er sich gegen die verpflichtende COVID-19-Impfung in der Bundeswehr wehrte. Trotz Einsprüchen und Beschwerden ließ er sich zweimal impfen und entwickelte daraufhin schwere körperliche Beschwerden – darunter eine Autoimmunerkrankung, einen Herzinfarkt und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS).
Laut Jahn reagierte die Bundeswehr mit Disziplinarmaßnahmen statt Unterstützung. Bereits vor mehreren Jahren wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Im Rahmen einer Beschlagnahme wurden ihm Passwörter abverlangt, ohne dass er zuvor rechtlich beraten werden konnte. Zudem wurde seine komplette iCloud-Datenumgebung gespiegelt und ausgewertet – ein Eingriff, der derzeit Gegenstand laufender rechtlicher Verfahren ist.
Die von ihm angefertigte Audioaufnahme entstand aus rechtfertigendem Notstand (§ 34 StGB) und in Beweisnot, um seine Grund- und Existenzrechte zu schützen. Außerdem kam es während einer ärztlichen Untersuchung zu einer Verletzung der Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Gesprächs, da eine dritte Person gegen seinen ausdrücklichen Willen anwesend war – ein klarer Verstoß gegen die Zentralvorschrift A-2700/1 und die ärztliche Schweigepflicht.
Obwohl den zuständigen Stellen der Bundeswehr und der Ermittlungsbehörden der Inhalt der Tonaufnahmen bekannt ist – auf denen deutlich diskriminierende, nötigende und bossingartige Verhaltensweisen zu hören sind – wird das Verfahren dennoch fortgeführt. Diese Vorgehensweise steht im Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen und wirft schwerwiegende Fragen zum Umgang mit internen Missständen auf.
Ist Roman Jahn ein Einzelfall – oder steht sein Schicksal stellvertretend für viele, deren Geschichten im Schatten bleiben?